Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.            Geltung

1.1.         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) finden auf Rechtsgeschäfte mit Unternehmern und Verbrauchern Anwendung. Die Regelungen der AGB gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.

1.2.         Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.flexfix.at).

1.3.         Diese AGB gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Diese AGB des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

1.4.         Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2.            Angebote, Vertragsabschluss

2.1.         Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.       Die Angebote in Online-Shop der FlexFix GmbH stellen kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern lediglich eine Einladung zu einem solchen Angebot. Der Käufer gibt erst mit Absendung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars über den dafür vorgesehenen Button ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Eingang dieser Onlinebestellung erhält der Käufer von uns per Email eine Bestellbestätigung. Dies ist noch nicht die Vertragsannahme durch den Verkäufer. Hiermit kommen wir lediglich unseren gesetzlichen Informationspflichten nach. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per Email. Für die Vertragsannahme behalten wir uns eine Frist von drei Tagen ab der Bestellung des Käufers vor.

2.3.         Verbraucher können ausschließlich im Onlineshop bestellen. Bestellen Unternehmer per Email, dann ist die Bestellung bindend und gilt erst dann als angenommen, wenn wir mit einer Auftragsbestätigung per Email den Vertragsschluss bestätigen und der Käufer nicht binnen drei Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung den darin enthaltenen Bedingungen widerspricht.

3.            Preise

3.1.         Alle Preise sind auf den Zeitpunkt der Auftragsbestätigung abgestellt und gelten, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt, nur für die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Mengen.

3.2.         Die im Onlineshop angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Für jede Lieferung fällt zusätzlich die dem Käufer vor Abgabe seiner Bestellung im Onlineshop mitgeteilten Transportkosten an.

3.3.         Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Kollektivverträgen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.

4.            Zahlungsbedingungen

4.1.         Der Käufer hat die bestellten Waren vorauszuzahlen. Hierfür werden die Zahlarten Kreditkarte via Stripe und PayPal zur Verfügung gestellt. Die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ wird ausschließlich Unternehmern gewährt. Soweit die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ zur Verfügung steht und vom Käufer gewählt wird, sind die Rechnungen im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde in der Auftragsbestätigung Anderes festgehalten. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen. Zahlungen in Wechsel oder Scheck werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, im Einzelfall vom Käufer eine Anzahlung für die Lieferung zu verlangen.

4.2.         Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.3.         Vom Käufer vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

4.4.         Kommt der unternehmerische Käufer im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Käufer einzustellen.

4.5.         Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Käufer nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Käufer unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

4.6.         Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Käufers jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Wurden fällige Forderungen zu Betreibung extern (Inkassobüro, Rechtsanwalt) übergeben, verpflichtet sich der Käufer, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. Die daraufhin einlangenden Zahlungen des Käufers werden in erster Linie zur Abdeckung allfälliger – mit der Betreibung der Forderung verbundene – Nebenkosten (Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstiger Spesen) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet.

4.7.         Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen und

– die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aussetzen,

– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

– den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen,

– ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Banken verrechnen und den Ersatz sämtlicher Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des Käufers anfallen, wie insbesondere Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltskosten, verlangen,

– oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.8.         Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird.

4.9.         Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

4.10.       Berechtigte Guthaben werden auf Wunsch des Käufers ausbezahlt. Hierbei gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

4.11.      Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Käufer erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Verkäufer ausdrücklich einverstanden.

5.            Bonitätsprüfung

5.1.         Der Käufer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

6.            Eigentumsvorbehalt

6.1          Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers einschließlich der Zahlung allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme der Kaufsache ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu verständigen.

6.2.         Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Im Falle einer Veräußerung der Ware hat sich jedoch der Käufer das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Der Käufer tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet einerseits seine Abnehmer beim Weiterverkaufsabschluss von der Abtretung zu verständigen und andererseits Name und Anschrift des Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung gegen diesen dem Verkäufer sofort schriftlich bekanntzugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu machen und die Forderung auch selbst einzuziehen.

6.3.         Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Käufer dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

6.4.         Der Käufer hat uns bei Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Käufer.

7.            Lieferung

7.1.         Die Lieferung erfolgt abhängig von der im Onlineshop angegebenen Lieferzeit. Sollten wir – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – eine Bestellung nicht annehmen können, teilen wir dies dem Käufer unverzüglich mit.

7.2.         Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Eine Selbstabholung der bestellten Waren ist nicht möglich. Wir versenden die Waren ausschließlich an Lieferadressen in Österreich und Deutschland. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bei Geschäften mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten Dritten abgeliefert wird.

7.3.       Die Lieferzeit am vereinbarten Lieferdatum ist zwischen 8 und 18 Uhr. Kann die Spedition innerhalb dieses Zeitraums die Ware nicht an der vereinbarten Lieferadresse zustellen, weil der Käufer nicht vor Ort ist, um die Ware entgegenzunehmen, dann müssen alle anfallenden Mehrkosten seitens Spedition (wie z.B. Lagergebühren, Gebühr für eine neuerliche Zustellung, usw.) vom Käufer getragen werden. Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ware unmittelbar nach Übernahme, wie nachfolgend festgelegt, gelagert werden sollte:

Lagern Sie die Waren nicht im Außenbereich und schützen Sie die Pakete vor Feuchteeinwirkungen und direkter Sonneneinstrahlung. Das Lagerklima sollte dem Nutzungsklima von ca. 20°C und ca. 50% rel. LF entsprechen. Lagern Sie die Pakete nicht stehend und im Neubaubereich nicht auf restfeuchten Estrichen oder Betonuntergründen. Öffnen Sie die Pakete erst unmittelbar vor Verlegung. Bitte beachten Sie ferner, dass Sie die Verpackungen bei Öffnung möglichst nicht beschädigen.

7.3.         Der Käufer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen zu prüfen. Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter der genauen Angabe schriftlich rügt. Auf Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern findet die Rügepflicht keine Anwendung.

7.4.         Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Vor Ort ist der Käufer verpflichtet, Art und Umfang des Transportschadens auf dem Fracht- oder Lieferschein detailliert zu vermerken sowie Fotos der beschädigten Ware zu machen.

7.5.         Ferner ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten insbesondere dann, wenn

  • Zweifel über die Bonität des Käufers bestehen.
  • Der Käufer die notwendige Vorauszahlung für den zu versendenden Auftrag nicht leistet.
  • Der Käufer die bereits für zumindest zwei Monate verrechneten Lagerkosten nicht bezahlt.
  • Die Verschiebung der Auslieferung über die Gültigkeit der Preisliste des jeweiligen Kalenderjahres hinausgeht.

Ist der Käufer mit einer Preisanpassung im Sinne der neuen Preisliste einverstanden, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertragsrücktritt abzusehen.

7.6.         Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Verzögert sich die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, gleich ob sie beim Verkäufer oder bei einem Lieferanten eingetreten sind (etwa Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Krieg, Blockade, Aufruhr, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, höhere Gewalt) so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehenden Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Diese Regelungen gelten auch im Falle des Streiks oder der Aussperrung sowie im Falle sowie aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen auf Basis des Epidemiegesetzes. Verlängert sich in diesem Fall die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

7.7.         Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Lieferung, den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Wurde die vom Käufer gesetzte Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren und aller gelieferten Waren, die allein ohne die nicht gelieferten Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können, zurücktreten. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen und insoweit der Lieferverzug durch grobes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen, die er bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung machen musste. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.

7.8.         Andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aufgrund des Lieferverzuges des Verkäufers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7.9.         Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Käufer zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.

8.            Retouren

8.1.         Unter Retouren verstehen wir das Zurücksenden von mengenmäßig zu viel gekauften Waren durch Unternehmer oder Verbraucher, deren Frist zum Widerruf abgelaufen ist. Das Retournieren der gesamten Warenlieferung ist nicht gestattet, wenn die Retoure durch den Käufer verursacht wird. Liegt die Ursache für die Retoure in der Sphäre des Verkäufers, ist das Retournieren der gesamten Warenlieferung gestattet. Die Frachtkosten der Retourlieferung trägt immer der Absender! Für Schäden beim Transport der Retoursendung haftet der Käufer.

8.2.         Retouren werden nur innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum angenommen. Danach werden keine Retournahmen akzeptiert! Übernommen wird ausschließlich einwandfreie Ware in ganzen Paketen und in ordnungsgemäß verschlossener Originalverpackung. Es gelten bis zu einem Nettowarenwert von € 500,00 Manipulationskosten in Höhe von € 50,00, darüber von 10 % des Nettowarenwerts als vereinbart, wenn die Retoure durch den Käufer verursacht wird.

8.3          Bitte retournieren Sie die Waren an die nachfolgende Adresse:

FlexFix Produktion & Logistik

Klammstraße 24

8160 Weiz, Österreich

E-Mail servus@flexfix.at

9.            Gewährleistung und Haftung

9.1.         Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist eingeschränkt ein Jahr ab Übergabe. Bei Verbrauchern kommen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen zur Anwendung. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übernahme der Ware.

9.2.         Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Übergabe maßgeblich. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

9.4.         Ist der Käufer ein Unternehmer, ist er verpflichtet, offene Mängel bei der Übernahme sofort schriftlich per Email und nach Art und Umfang detailliert anzuzeigen, sowie vom Übergeber bestätigen zulassen. Insbesondere sind diese Mängel am Ablieferbeleg als solche zu vermerken sowie Fotos von der beschädigten Ware zu machen. Der Käufer ist nicht berechtigt, nachträgliche Beanstandungen von offenen Mängeln geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn am Ablieferbeleg kein Vermerk über das Vorliegen eines derartigen Mangels gemacht wurde. Die Rechnung für die reklamierte Lieferung ist dem Verkäufer vorzulegen.

9.5.         Bei unbeschädigter Verpackung, jedoch beschädigtem Inhalt gelten nachfolgende Reklamationsfristen: Post und Paketdienste 24 Stunden ab Übernahme, Speditionen und Bahn 7 Tage ab Übernahme. Auch in diesen Fällen sind die Mängel schriftlich nach Art und Umfang detailliert anzuzeigen sowie durch Fotos zu dokumentieren und die Rechnung für die reklamierte Lieferung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Meldefristen entfällt die Ersatzpflicht des Transportunternehmens. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, auf eigene Gefahr und Kosten sachgemäß abzuladen und zu lagern.

Der Verkäufer muss, sofern die Mängel vom Verkäufer zu beheben sind, nach seiner Wahl:

  • die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern;
  • sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung auf eigene Kosten zurücksenden lassen;
  • die mangelhaften Teile ersetzen.

Für den Fall des Verlustes von Waren haftet der Verkäufer erst dann, wenn die Ware 30 Tage nach vereinbarter Lieferfrist nicht auffindbar ist. Der Käufer verpflichtet sich, die fehlende Versandeinheit eindeutig und unverzüglich auf jedem Übergabeschein (Rollfuhrliste, CMR) oder MobileScanner zu vermerken.

9.6.         Für alle etwaige Folgekosten aus Beschädigung und Verzögerungen, die auf Seiten des Käufers durch beschädigte Ware oder durch Verzögerungen entstehen, die der Verkäufer zu verantworten hat, haftet der Verkäufer maximal in Höhe der anfallenden Frachtkosten. Den Käufer trifft dabei die Beweislast für den Nachweis eines Schadens durch die Stehzeiten. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Express- und Sonderfahrtskosten, die der Käufer diesbezüglich veranlasst hat.

9.7.         Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Der Verkäufer leistet nur für jene Mängel Gewähr, die unter Einhaltung der vereinbarten Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten.

9.8.         Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Jedenfalls ist jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch der Höhe nach mit dem Kaufpreis, der vom Käufer zu leisten ist, begrenzt.

10.          Sonstige Schadenersatzansprüche

10.1.      Eine Haftung des Verkäufers für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden basierend auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers und für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. In diesen Fällen gilt eine Schadenersatzfrist von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens als vereinbart. Die Beweislast trifft den Käufer.

11.          Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1.      Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er das Recht, einen Kaufvertrag im Webshop von FlexFix GmbH, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 13a 1100 Wien, Österreich, im Folgenden FlexFix genannt, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die jeweiligen Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde FlexFix mittels einer eindeutigen Erklärung über dessen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11.2.       Wenn Verbraucher im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, sind sie im Fall des Widerrufs verpflichtet, die Ware an die nachstehende Adresse zurückzusenden:

FlexFix Produktion & Logistik

Klammstraße 24

8160 Weiz, Österreich

E-Mail servus@flexfix.at

11.3.      Folgen des Widerrufs

Wenn Verbraucher einen rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag widerrufen, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die der Verkäufer vom Verbraucher für das gegenständliche Rechtsgeschäft erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Verbrauchern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. In jenen Fällen, in denen wir nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wenn Verbraucher im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, haben Verbraucher die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Verbraucher dem Verkäufer über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an den Verkäufer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die Waren abholen.

Verbraucher müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ist der Käufer Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

11.4.      Muster-Widerrufsformular

(Wenn Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, steht Verbrauchern dieses oder auf der Website downloadbares Formular mit der Bitte um Rücksendung zur Verfügung.)

– An

FlexFix GmbH

Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 13a

1100 Wien, Austria

E-Mail servus@flexfix.at

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

– bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

11.5.      Hinweise für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Rücksendung

Die Ware sollte möglichst in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und Verpackungsbestandteilen zurückgeschickt werden. Sollte die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung stehen, muss der Verbraucher eine schützende Umverpackung verwenden, um einen ausreichenden Schutz vor etwaigen Transportschäden zu gewährleisten. Beschädigungen und Verunreinigungen an der zurückzugewährenden Sache sollten vermieden werden. Nicht paketversandfähige Waren werden im Falle eines gerechtfertigten Widerrufs durch den Verkäufer abgeholt. Im Falle einer Abholung durch den Verkäufer sind sperrige Waren wie zum Beispiel Parkett transportsicher zu verpacken. Das bedeutet, der Anlieferungszustand der Ware ist wiederherzustellen und die abholbereite Ware bis zum Zeitpunkt der Abholung sachgemäß trocken zu lagern. Die Kosten für Schäden an der Ware, welche auf unsachgemäße Lagerung vor der Abholung zurückzuführen sind, sowie Transportschäden, welche bei der Rückholung auf unsachgemäße Verpackung, bzw. auf mangelhafte Bündelung der Pakete auf Paletten entstehen, sind vom Verbraucher zu tragen. Die Nutzung der Originalverpackung ist kein “Muss”, also keine Voraussetzung für die Geltendmachung des Rechts auf Widerruf, vereinfacht und sichert jedoch die Abwicklung.

11.6.      Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können oder
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

12.          Geistiges Eigentum

12.1.      Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Verfahrensweisen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben das geistige Eigentum des Verkäufers.

12.2.      Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

12.3.      Der Käufer verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

13.          Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

13.1.      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz.

13.2.      Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

13.3.      Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

14.          Datenschutz

14.1.      Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Käufer einverstanden, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz der Creditreform oder eines anderen entsprechenden Auskunftsbüros erfolgen kann. Des Weiteren willigt er ein, dass im Falle seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden.

15.          Schlussbestimmungen

15.1.      Wird eine Bestimmung dieser AGB für nichtig oder rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen, wie wenn der Vertrag ohne die ungültige Bestimmung abgeschlossen worden wäre. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.

15.2.      Jegliche Kontroversen im Hinblick auf die Erfüllung dieses Vertrags berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern.

15.3.      Der Käufer darf seine Rechte aus dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten.

Diese Bedingungen gelten ab 24.01.2023 und gelten bis auf Widerruf.

Alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.